Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für jede Mitgliedschaft im Northland Gym. Ergänzend gilt die Hausordnung.
§1 Geltungsbereich
Die folgenden AGB gelten für die Teilnahme an allen von dem Northland-Gym (im Folgenden: Northland) angebotenen Leistungen (z. B. Kurse, Eigentraining in unseren Räumen, digitales Angebot) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft bei Northland, die dem Mitglied berechtigt, Dienste zu nutzen, die Northland sowohl physisch als auch digital bereitstellt. Workouts, Übungen, Diäten, Ernährungsgewohnheiten und ähnliche Aktivitäten erfolgen auf eigenes Risiko des Mitglieds.
§2 Vertragsdauer/Kündigung
Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Das Kündigungsrecht gilt für beide Seiten.
§3 Benachrichtigungspflicht
Das Mitglied verpflichtet sich, Northland im Falle einer Änderung der Post- und/oder der Mailadresse und/oder der Bankverbindung zu benachrichtigen.
§4 Fälligkeit des Mitgliedbeitrages
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1. eines jeden Monats durch das SEPA-Lastschriftmandat und/oder vertragsgemäß durch den Arbeitgeber zu zahlen. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten. Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, so werden die restlichen Beitrage bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit der Mitgliedschaft sofort und insgesamt zur Zahlung fällig. Des Weiteren wird bzgl. Mahnkosten, Inkasso etc. auf die AGBs von MemberCash (MagicLine) verwiesen.
§5 Nutzungszeiten des Studios
Die Nutzung des Studios sowie der Sauna ist nur während der Öffnungszeiten des Studios möglich. Die Öffnungszeiten und damit die Nutzungsmöglichkeiten des Studios sowie der Sauna können voneinander abweichen. Die Öffnungszeiten sind im Studio ausgehangen und einsehbar. Änderungen im Kursplan sowohl was Umfang, Zeiten und Formate angehen behält sich Northland Gym vor.
§6 Verhaltensregeln
Das Mitglied ist verpflichtet, die geltende Hausordnung zu befolgen. Diese ist in den Räumlichkeiten von Northland für jedes Mitglied ausgehangen und einsehbar.
§7 Doping
Gebrauch und Verkauf von Präparaten, die nach der Internationalen Dopingliste der WADA (World Anti-Doping Agency) verboten sind, und ähnliche Mittel sind in allen Studios von Northland strikt verboten.
§8 Sondertarife
Auszubildende, Schüler/innen und Studierende erhalten in teilnehmenden Studios gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z.B. Ausbildungsbestätigung, Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung) eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages, bis längstens zum Eintritt des 28. Lebensjahres. Der Nachweis muss für jedes Schuljahr/Semester/Ausbildungsjahr bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraums erneut erbracht werden. Bei Firmentarifen wird dieser auf die dann gültige Preisliste angepasst, sobald die Anstellung bei dem entsprechenden Unternehmen beendet ist. Nach Ablauf der Erstlaufzeit und anschließend alle 12 Monate läuft der Rabatt automatisch ab. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, Northland darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Ermäßigungsvoraussetzungen erneut geprüft werden müssen. Sollten die Ermäßigungsvoraussetzungen noch bestehen wird der Rabatt erneut für die nächsten 12 Monate hinterlegt. Hinweis: Bei Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach Tarifliste zu entrichten und ggf. nachzuzahlen.
§9 Mitgliedskarte
Die Mitgliedskarte ist ein Wertgegenstand, dessen Verlust Northland gemeldet werden muss. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung des Mitgliedsausweises ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 10 EUR fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist.
§10 Beitragszahlungen per SEPA
Abbuchungen im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandat erfolgen zum 1. des Monates. Das Mitglied verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das angegebene Konto in Höhe des abzubuchenden Betrages gedeckt ist. Sollte das Konto nicht gedeckt sein, sendet Northland dem Mitglied eine Zahlungserinnerung. Northland behält sich ausdrücklich vor, einen etwaigen Zahlungsverzugsschaden geltend zu machen. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten. Im Fall der Änderung der Bankverbindung ist das Mitgliedverpflichtet, Northland die aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. Des Weiteren wird bzgl. Mahnkosten, Inkasso etc. auf die AGBs von MemberCash (MagicLine) verwiesen.
§11 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Zu weiteren Informationen über die Rechte der Mitglieder und über die Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die jeweils geltende Richtlinie zum Datenschutz verwiesen, die auf www.northland-gym.de zu finden ist und in den Studios von Northland Gym ausliegt.
Dem Mitglied stehen gegenüber dem Northland Gym folgende Rechte zu: Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten heraus zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit). Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
§12 Datenverlust und Unterbrechung
Northland ist unter keinen Umständen für ein Mitglied verantwortlich oder entschädigt es für verlorene Daten. Die Haftung von Northland gegenüber dem Mitglied ist auf Schäden beschränkt, die durch die Absicht von Northland verursacht wurden. Sofern Northland nicht vorsätzlich gehandelt hat, haftet Northland nicht für a) Verluste, Schäden oder andere Konsequenzen, die ein Mitglied aufgrund von verzögerten, zerstörten oder verzerrten Daten, Unterbrechungen, nicht zugestellten Daten, falsch gelieferten Daten oder ähnlichen Ereignissen betreffen können. oder b) Konsequenzen, die einem Mitglied widerfahren könnten, wenn eine andere Person oder ein anderes Mitglied – wissentlich oder unwissentlich – Zugang zu den Datenressourcen einer Person erhält und die Übertragung von Informationen stört oder behindert. Ein Mitglied ist auch verpflichtet, Northland von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die ein anderes Mitglied oder ein Dritter gegen Northland aufgrund der Nutzung der von Northland bereitgestellten Dienste durch das Mitglied geltend machen kann.
§13 Rechte an Inhalten und Daten
Northland besitzt das Recht an allen Inhalten der (digitalen) Dienste und das Mitglied verpflichtet sich, das Material nur für den persönlichen Gebrauch im Rahmen der beabsichtigten Nutzung des Dienstes zu verwenden. Jegliche Verbreitung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts des Dienstes ist untersagt und kann zu Schadensersatzansprüchen gegen das Mitglied wegen finanzieller Verluste und anderer daraus resultierender Kosten führen. Der in diesem Absatz genannte Inhalt umfasst unter anderem Quellcode, immaterielle Vermögenswerte, Übungen, Workouts, Videos, Bilder, Grafiken, Logos, Texte und Programmstrukturen. Das Mitglied stellt Northland auch von Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund des Verstoßes des Mitglieds gegen das Verbot in diesem Absatz gegen Northland geltend machen. Northland übernimmt keine Verantwortung für das, was von anderen Mitgliedern in Foren, Blogs und anderswo geschrieben wird. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, keine Inhalte in dem Dienst zu speichern oder zu veröffentlichen, die gegen Gesetze, Vorschriften, Urheberrechte verstoßen oder auf andere Weise nicht frei veröffentlicht oder verwendet werden können. Das Mitglied verpflichtet sich, Northland von allen Ansprüchen freizustellen, die sich aus der Veröffentlichung oder Verwendung dieses Materials durch das Mitglied ergeben.
§14 Haftung
Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle. Northland oder die Partner von Northland sind nicht verantwortlich für Verletzungen, Unfälle, Krankheiten, Todesfälle oder andere Folgen, die sich aus der Nutzung der
Northland-Räumlichkeiten, im Freien oder digital erbrachten Dienstleistungen durch das Mitglied ergeben können. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, alle Ratschläge, Aufforderungen und Anweisungen mit einem Arzt oder einem anderen Experten zu überprüfen, bevor sie befolgt oder umgesetzt werden. Das Mitglied ist auch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass es über das Wissen, die Technologie, die Ausrüstung, die körperlichen Fähigkeiten und andere Bedingungen verfügt, die für die Durchführung von Workouts, Übungen oder anderen Anweisungen erforderlich sind. Das Mitglied ist auch verpflichtet, Northland von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen Northland aufgrund der Nutzung der von Northland bereitgestellten Dienste durch das Mitglied geltend machen können.
§15 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Northland ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§16 Schlussbestimmung
Dem Mitglied steht die Möglichkeit zu, die Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs ist Northland berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweils Monatsletzten zu kundigen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: Februar 2023